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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN???56 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz352593
Datum31.07.2006 10:51      MSG-Nr: [ 352593 ]21701 x gelesen

Hallo,

Eine gelbe RKL, die nicht permanent angebracht ist, darf an stehenden Fahrzeugen durchaus zur Absicherung verwendet werden. Sie sollte aber zusätzlich zu den anderen Warneinrichtungen verwendet werden (Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste).

Geschrieben von Magnus HammerlNur mal interessehalber:
Was genau hast du gegen die Absicherung der Unfallstelle mit dem "normalen" Warnblinklicht, Warndreieck und ggf. Warnweste? Welchen Vorteil versprichst du dir von der Verwendung einer Rundumkennleuchte in Orange?


Gegenfrage: Warum verwendet man bei Feuerwehren Frontblitzer, Heckblaulichter, Heckabsicherungsblitzleuchten, Blitzleuchten usw.?
Ein Blaulicht auf dem Dach genügt doch den gesetzlichen Anforderungen und Warnflaggen reichen doch auch. Oder etwa nicht...?

Gruß,
Michael



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Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt