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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 352593 | ||
Datum | 31.07.2006 10:51 MSG-Nr: [ 352593 ] | 21701 x gelesen | ||
Hallo, Eine gelbe RKL, die nicht permanent angebracht ist, darf an stehenden Fahrzeugen durchaus zur Absicherung verwendet werden. Sie sollte aber zusätzlich zu den anderen Warneinrichtungen verwendet werden (Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste). Geschrieben von Magnus Hammerl Nur mal interessehalber: Gegenfrage: Warum verwendet man bei Feuerwehren Frontblitzer, Heckblaulichter, Heckabsicherungsblitzleuchten, Blitzleuchten usw.? Ein Blaulicht auf dem Dach genügt doch den gesetzlichen Anforderungen und Warnflaggen reichen doch auch. Oder etwa nicht...? Gruß, Michael | ||||
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