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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen | 352545 | ||
Datum | 31.07.2006 00:26 MSG-Nr: [ 352545 ] | 21653 x gelesen | ||
Ich bin mal so nett: (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de | ||||
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