Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Sicherheitsbeauftragter bei der FF | 35 Beiträge |
Autor | Jörg8 B.8, Hamburg / | 352282 |
Datum | 29.07.2006 10:17 MSG-Nr: [ 352282 ] | 19341 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Stimmt Katja, dass wäre Bürokratie. Aber damit ist der sicherheitsbeauftragte immer noch nicht weisungsbefugt ! Er kann den betreffenden Kameraden darauf hinweisen und das sollte er auch unbedingt.
Für die sicherheit zuständig ist immer der "Unternehmer" in letzter Instanz. diese Pflichten kann er übertragen auf andere Personen. In der FF ist das immer der jeweilige Einheitsführer. WF, ZF, GF je nachdem wie die Wehr strukturiert ist.
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