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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Überhosen in NDS: Sind FUK und Dienstkleidungsverordnung bindend? | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 352219 | ||
Datum | 28.07.2006 18:16 MSG-Nr: [ 352219 ] | 5753 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Markozic Sobald ein einziger PA auf dem Fahrzeug verladen ist, zugespitzt, gehört natürlich auch die dementsprechende Ausrüstung dazu. Und wenn kein PA drauf ist, dann mach die Feuerwehr zu. Um es mit den Wortenunseres früheren Schulleiters und heutigen Landesbranddirektors von Baden-Württemberg zu sagen: Eine Feuerwehr ohne Atmschutz ist keine Feuerwehr. Wenn eine Wehr keinen Beitrag zur Bewältigung der zeitkritishen Lagen Menschenrettung bei Gebäudebrand durch Einsatz von AGT bringen kann und es ausreicht daß diese Leistung von einer anderen Wehr erbracht wird, dann mach die Wehr die das nicht kann/ braucht zu. Klingt hart, ist aber konsequent. Oder statte diese kleine Wehr anständig aus (PA, PSA), bilde sie ordentlich aus und alarmiere sie zur Unterstützung der großen Nachbarwehr. Denn Erfahrungsgemäß hätten gerade kleinere Wehren mit einfacher Fahrzeugausstattung jede Menge Zeit ihr Können und Wissen intensiv in die Tiefe zu verfeinern, was bei rößeren Wehren durch die erforderliche Breite der Ausbildung oft nicht mehr geht. Da wäre dann eben die TSF-Wehr super ausgebildet und super fit für den Atemschutzeinsatz. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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