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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Niedersachsen
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaÜberhosen in NDS: Sind FUK und Dienstkleidungsverordnung bindend?17 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW352169
Datum28.07.2006 12:08      MSG-Nr: [ 352169 ]5839 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich CimolinoDas sind natürlich nur Empfehlungen, weil es immer auf die Einsatzlage ankommt.

Da muß ich widersprechen. Weder die UVV "Feuerwehren", noch die Dienstkleidungsverordnung Nds. sind Empfehlungen, sondern geltendes Recht in Niedersachsen.


O.k., nochmal genauer, weil ich das ggf. unglücklich bzw. mißverständlich ausgedrückt habe:

Es gibt KEINE Vorgabe oder Bindungen, IMMER Überhosen zu tragen.
Es gilt die Vorgabe, dass bei entsprechender Einsatzlage (also z.B. IA) die entsprechende dafür geeignete Kleidung nach HuPF bzw. DIN EN 469 zu tragen ist.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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