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ThemaVerlinkung aus dem Forum - rechtliche Lage / Reaktionen von Verantwortlichen8 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW352134
Datum28.07.2006 10:13      MSG-Nr: [ 352134 ]5058 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yer
Beispiel:

http://www.dfv.org


Geschrieben von Jürgen M@yeroder

Deutscher Feuerwehrverband


Habe kein Ahnung um was es geht. Also die beiden oberen Beispiel sind okay. Was ist hier mit ? Verboten weil man den Link nicht vor dem Öffnen erkennen kann? Oder habe ich was falsch verstanden?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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