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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Beantragung von LA für Inselfeuerwehr | 28 Beiträge | ||
| Autor | Hara8ld 8F., Attendorn / NRW | 351892 | ||
| Datum | 27.07.2006 09:55 MSG-Nr: [ 351892 ] | 11828 x gelesen | ||
Hallo, das ist aber dennoch so. Eine belastbare Quelle ist beispielsweise die Gebrauchanleitung des Dräger Pressluftatmer, Baureihe DrägerMan PSS 90. Da steht wörtlich drin: Zitat: "Funktions- und Dichtheitsprüfung - Die Prüfung der Grundgeräte erfolgt in Verbindung mit den zugehörigen Lungenautomaten, Druckluftflaschen und gegebenenfalls Atemanschluss. Die Prüfung der Geräte erfolgt mit den im folgenden aufgeführten Prüfgeräten entsprechend den Angaben in den zugehörigen Gebrauchsanweisungen. ...... Zitat Ende. Weiterhin findet man auch Hinweise zu dieser Verfahrensweise im aktuellen "Gerätewarthandbuch" der Fa. Dräger Safety. Ich habe nicht nachgeschaut, aber soweit ich mich errinnere, ist die Verfahrensweise bei noch aktuelleren Geräten, z.B. PSS 100 Baureihe auch so geregelt, das mit zugehörigem, angeschlossenen Lungenautomaten geprüft wird. Gruß Harald Fischer | ||||
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