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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Nach Ausscheiden , Neu eintritt möglich ??? | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 351779 | |||
Datum | 26.07.2006 19:09 MSG-Nr: [ 351779 ] | 5319 x gelesen | |||
Da ich wegen einer Langwierigen Magenerkrankung, meinem Dienst in der Fw. über ein Jahr nur noch sehr selten nachkommen konnte, wurde ich so zusagen vor die Türe gesetzt. Könntest du das nochmal näher erläutern? Wurdest du formal korrekt rausgeworfen? Was ganau ist da abgelaufen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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