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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nach Ausscheiden , Neu eintritt möglich ??? | 8 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 351597 | ||
Datum | 26.07.2006 08:41 MSG-Nr: [ 351597 ] | 5366 x gelesen | ||
Hi, der § 10 (Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr) des FwG von BaWü verbietet dies nicht; allerdings entscheidet gem. Abs. 3 des o.g. § der FW-Ausschuss über eine Aufnahme/Nichtaufnahme in die FF. Weiterhin besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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