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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNach Ausscheiden , Neu eintritt möglich ???8 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg351597
Datum26.07.2006 08:41      MSG-Nr: [ 351597 ]5366 x gelesen

Hi,

der § 10 (Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr) des FwG von BaWü verbietet dies nicht; allerdings entscheidet gem. Abs. 3 des o.g. § der FW-Ausschuss über eine Aufnahme/Nichtaufnahme in die FF. Weiterhin besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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