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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Strafe bei nichtbeschaffter PSA? war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 351232 | ||
Datum | 24.07.2006 10:32 MSG-Nr: [ 351232 ] | 3892 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier ein einfaches Nachlesen hätte genügt um herauszufinden, dass § 4 der UVV "Feuerwehren" gar keinen Absatz 12 hat. Jepp, aber ich hatte mich jetzt halt nur auf die zitierte Zeile bezogen, woraus ich das so herauslesen würde. Aber nachgeprüft hab ich es nicht. Geschrieben von Christi@n Pannier Das ist eines der Kernprobleme: Es wird über Vorschriften diskutiert, die man offenbar nur vom Hörensagen her kennt. Habe mich auch nur auf die Lesart des Zitates beschränkt, welches IMHO dann ein wenig unglücklich formuliert ist. Aber ich mag mich täuschen. Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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