News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Löschzug:
Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
Feuerwehr
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:

Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de

Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSicherheitsbeauftragter bei der FF35 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW350283
Datum19.07.2006 16:41      MSG-Nr: [ 350283 ]19967 x gelesen

Hi!

Habe leider keine Zeit nach rechtlichen Grundlagen zu suchen, daher alles jetzt nur mal so nach Gefühl bzw. wie wir es machen. Frag doch mal bei der FUK.

Geschrieben von Thobias Schürmann1. Muss jede FF (also jeder LZ, jede LG, oder Wehr) einen Sicherheitsbeauftragten haben?

Soweit ich weiß schon, wenn es keine Extra-Person gibt, dann ist es automatisch der Löschgruppenführer.

Geschrieben von Thobias Schürmann2. Ist wirklich der F3 dafür ein muss?
Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Unserer hat keinen...

Geschrieben von Thobias Schürmann3. In wie weit ist er weisungsbefugt, bzw.. deckt sich der tätigkeitsbereich bei der FW mit denen eines Sicherheitsbeauftragen in der Industrie, oder hat sich die Feuerwehr da was neues ausgedacht?

Ist weisungsbefugt.

Geschrieben von Thobias Schürmann4. Wird er ernannt oder gewählt oder ist das egal?
Da in NRW eigentlich nix gewählt wird, gilt das wohl auch für den Sicherheitsbeauftragten.

Geschrieben von Thobias SchürmannBesondere Feuerwehrlehrgänge erforderlich oder ist eine adaption von ausbildungen im Beruf/ Studium möglich?

Grundlehrgang ist wohl sicherlich sinnnvoll. Unser ist auch Sicherheitsbeauftragte in einem Chemieunternehmen. Ob das reicht weiß ich nicht. Unserer war jedenfalls auch am IdF auf dem Seminar für Sicherheitsbeauftragte.

Geschrieben von Thobias Schürmann6. Welche genuen Rechte und Pflichten hat er?
Hinweisen auf Unzulänglichkeiten der Wache, in Übungen und Einsätzen. Kurz: Aufpassen das nix passiert und dies insbesondere durch Prävention verhindern.

Geschrieben von Thobias Schürmann7. Wie handhabt ihr es mit eurem Sicherheitsbeauftragten?
Wir haben einen und er macht immer mal wieder kritische Anmerkungen, wenn es sein muss. Ich find es nicht schlecht, vor allen Dingen, wenn er damit eine gewisse Betriebsblindheit verhindert. Viele Dinge merkt man gar nicht, weil man sie seit Jahren einfach immer so macht, bis man von jemandem darauf aufmerksam gemacht wird.

Muss jemand mit dickem Fell sein, denn gerade letzteres wird ihm gerne mal unter die Nase gerieben. Frei nach dem Motto: Dat ham mer immer esu jemacht und et hät noch immer jot jejange....

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.109


Sicherheitsbeauftragter bei der FF - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt