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Meines Erachtens
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzhelm zusätzlich bekleben53 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW349890
Datum18.07.2006 14:48      MSG-Nr: [ 349890 ]19884 x gelesen

Geschrieben von Christian DüsingIrgendwann ist dann unser Helm so beklebt wie in der formel 1 und keiner kann mehr das wichtige erkennen.

Sehe ich genau so.

M.E. gehören drei wichtige Dinge auf den Helm:
(siehe auch die Ausarbeitung von Marc --> sehr empfehlenswert, wurde schon weitergeleitet und ist seit 4 Monaten 1:1 umgesetzt!)

Befähigung zum Führen der Führungsstufe XY (also der allseits beliebte Balken auf der Seite)
Atemschutzgeräteträger (rote Punkte)
Rettungsdienstliche Ausbildung am RS aufwärts (blaue Dreicke)

Na gut, ob nun blaues Dreick, Quader oder was auch immer sei nun wurscht, wichtig ist, das es einheitlich ist.

Das wars, das sind die wichtigsten Dinge, die man m.E. schnell erkennen muss, was somit gegeben ist.

AbStuSi Kennzeichnung? Bootsführer? Find ich für absoluten Blödsinn.

Man sollte sich auf WICHTIGE Dinge beschränken, die, gerade zu Beginn eines Einsatzes oder bei nachrückenden Einheiten auf den ersten Blick erkennen können muss.


Gruß
ado

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