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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaUrteil gegen Ersthelfer?3 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Niedersachsen349801
Datum18.07.2006 09:52      MSG-Nr: [ 349801 ]4348 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Thomas Middekein welchen Ländern Europas darf ich eigentlich Erste Hilfe leisten ohne das ich regresansprüche fürchten muß ich meine ja in Deutschland ist man ja gesetzlich geschützt solange man nicht grob fahrlässig einen fehler bei der Ersten Hilfe macht aber ich meine in der Schweiz
Für die Schweiz gibt es kein ich DARF EH leisten, sondern genauso wie bei uns ein ich MUSS EH leisten. Siehe Strafgesetzbuch Schweiz, Art. 128:

Art. 128
Unterlassung der Nothilfe

Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte,

wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert,

wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.


Wenn andere mit solchen Sch***hausparolen um sich schmeissen, dann sollen DIE mal fein "Butter bei die Fische" packen und konkret sagen, was da wann wo und wie gewesen sein soll. Dann kommt nämlich i.d.R. von denen nichts mehr. Im Gegenzug wirst du nämlich gewaltige Probleme in solchen Diskussionen - denn wo es nix gegeben hat, da kann man auch keinen Gegenbeweis finden.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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