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Thema | FW-Brandstifer stellt eigenen Kollegen Fallen | 13 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 349665 | ||
Datum | 17.07.2006 15:05 MSG-Nr: [ 349665 ] | 4191 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Klaus Ulrich Knorr Mich würde abschließend die gerichtlicher Würdigung dieser Taten interessieren. Da es sich durch die Retter-Fallen um einen besonders schweren Fall der Brandstiftung handelt, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren. Und das bei einem vergleichsweise "geringem" Schaden von 10.000,- EUR... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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