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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Kann ich den untersuchenden Arzt (g26.3) vorgeben? | 16 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 349528 | ||
Datum | 16.07.2006 18:55 MSG-Nr: [ 349528 ] | 11596 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz Kann mir da nochmal jemand weiterhelfen? erstmal muss man unterscheiden, ob es um die Kostenübernahme oder um die Anerkennung der G 26-Untersuchung geht. Zur Kostenfrage wurde ja schon einiges gesagt. Da hier oftmals Rahmenabkommen bestehen, muss die Gemeide die Kosten von anderen Ärzten nicht tragen. Bei der Frage der Anerkennung gibt es meistens größere Probleme, vor allem dann, wenn sich einzelne Kameraden einen Arzt suchen, der nicht so streng untersucht (und dann ggf. die Kosten selbst tragen). Hierzu zwei Zitate aus einer alten Diskussion zu diesem Thema: Geschrieben von Andreas Bräutigam am 26.05.05: Die Feuerwehr bzw. die Gemeinde ist im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung der "Unternehmer". Und der Unternehmer kann durchaus entscheiden, wer seine Beschäftigten im Hinblick auf den Gesundheitsschutz bei der Arbeit untersuchen soll und wer nicht. Geschrieben von Christian Pannier am 26.05.05: Die ganze G26 stellt eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dar, der Feuerwehrangehörige ist aus den Regelungen des ArbSchG bzw. der UVV "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, sich einer notwendigen Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen. Der Mitarbeiter kann sich nhier nicht auf die freie Arztwahl berufen, da dieses Recht aus der Privatsphäre kommt, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist aber im Zusammenhang mit dem Dienst in der Feuerwehr zu sehen. Das sollte eigentlich alle Fragen zu diesem Thema beantworten, ansonsten sind die beiden bestimmt zu weiteren Erläuterungen bereit. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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