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Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349447
Datum16.07.2006 14:37      MSG-Nr: [ 349447 ]15444 x gelesen

Geschrieben von Johannes KrauseWo genau wird die Grenze gezogen zwischen einem Notfalltransport und einem Krankentransport.

Die ist sicherlich fliessend. Daher bin ich auch kein großer Freund vom unqualifizierten KTP.

Geschrieben von Johannes Krause. Wie sieht es aber mit ner KTW Einweisung aus? Da sind die Übergänge fließend.


Aber Hallo! Da hat jeder, der mal eine Weile KTW gefahren ist bestimmt seine besten Erfahrungen gemacht.

Geschrieben von Johannes KrauseBeim RTW Einsatz wird die Frage noch besser. Bei nem akuten HI wird kaum einer was sagen. Aber ab wann ist eine Schnittverletzung so schlimm, das es kein KT mehr ist?
Geschrieben von Johannes KrauseWer will das alles entscheiden? Der Sani auf dem KTW, der Assi auf dem RTW, ein NA, oder die Krankenkasse zwei Wochen später?


Im Grunde genommen muss das Rettungspersonal in der Lage sein. Der RS muss merken, wenn es über seine Kompetenzen hinaus geht. Gleiches gilt für den RettAss.

Geschrieben von Johannes KrauseAlso müssten man feste Grenzen ziehen, die einfachste wäre: "alles mit Dampf ist Notfalltransport, alles andere nicht".

Nee, das kann man auch nicht. Auch Notfälle müssen nicht zwangsläufig mit SoSi gefahren werden. Da kommt es ja (trotz "Notfall") nicht auf wenigen Minuten an. Ein KTP ist IMO alles, was durchaus auch einige (<3) Stunden warten könnte, ohne das für den Patienten dadurch ein Schaden entsteht. (solche banale Dinge wie Dialyse mal ausgenommen)

Geschrieben von Johannes KrauseOder aber: Alles mit Transportschein ist ein Krankentransport.

Wenn ein TP-Schein vorhanden ist, dann stellt sich die Frage eigentlich nicht mehr. Zumindest aus Abrechnungssicht. Der ist nämlich erstmal bindend. Wenn die RTW-Besatzung daraus einen Notfalltransport macht, dann ist das für die Abrechnung ja erstmal unerheblich.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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