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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW349436
Datum16.07.2006 14:07      MSG-Nr: [ 349436 ]15501 x gelesen

Geschrieben von Johannes KrauseNein, nur bei Einsätzen, bei denen es auch möglich ist, dass der Transport mit Sonderrechten indiziert sein kann.

*kratz*, wirklich? OK, es gibt es recht wenige Einsätze, bei denen man die Patientenfahrt mit Sonderrechten durchführt und kein Notartzt dabei ist, aber dennoch gibt es sie! Sollte es sie geben!


MkG

Christoph

--

Nur meine persönliche Meinung

Christoph Kosian, Iserlohn (NRW)

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