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Rettungsdienst
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen349246
Datum15.07.2006 00:04      MSG-Nr: [ 349246 ]15536 x gelesen

Nabend.

Geschrieben von Christof StroblEs ging darum, dass manche Ärzte für so wenig Geld nicht x Kilometer für eine Ambulante Behandlung (z.B. Urologe) fahren.

Ja. Das ist ja leider schon lange so. Und eigentlich sollte auch ein ärztlicher nicht-Urologe einen Katheter legen können - sofern nicht irgendwelche Besonderheiten vorliegen. Da gibt es durchaus Bedarf an Klärung.

Geschrieben von Christof StroblWenn ein Arzt für eine ambulante Behandlung einen Transport anordnet, kann dies nie einen Notfall darstellen, bzw. kann der RD keinen Notfall abrechnen! Die Vereinbarung mit der Kasse möchte ich sehen, die das möglich macht!

Da kommt jetzt leider die Bürokratie zum Zuge. Lustigerweise (so war es jedenfalls 2004) lief das manchmal folgendermaßen ab:
- Pflicht, eine ambu-Fahrt von der Kasse genehmigen zu lassen sonst wurde der KTW nicht bezahlt.
d.h. Einweisung (ohne Rückfahrt am selben Tag) wird bezahlt, Ambufahrt nicht.

Wird die Hinfahrt vom RTW als Notfall gemacht und ein KTW fährt den Pat. zurück, dann wird beides bezahlt. (=> z.B. Sturzverletzung aus AH)

Klingt komisch. Ist aber so. (oder war damals zumindest so)

Geschrieben von Christof StroblAuch die Leitstelle entscheidet NIE, ob ich einen Notfall abrechnen kann, oder nur einen Transport! Wenn ich "notfallmäßig" von der Lst. zum Einsatz geschickt werde, am Einsatz aber feststelle, es liegt kein Notfall vor, kann ich auch nur einen Krankentransport abrechnen (sonst müsste ich das RD-Protokoll gewaltig manipulieren)!!

Gut, das ist alles relativ. Die Grenze zwischen KTP und Notfall ist nunmal fliessend. Und auch ohne irgendwas zu "manipulieren" kann durch die Verdachtsdiagnose massiv (und völlig legal) das Transportmittel bestimmt werden.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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