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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.349244
Datum14.07.2006 23:51      MSG-Nr: [ 349244 ]15710 x gelesen

Geschrieben von Christof Strobl
Stimmt nicht ganz! Egal ob RTW oder KTW, es kann "nur" ein Krankentransport abgerechnet werden!


Geschrieben von Stefan BrüningKommt auf die Vereinbarung der Kassen und die ärztliche Anordnung an.

Es ging darum, dass manche Ärzte für so wenig Geld nicht x Kilometer für eine Ambulante Behandlung (z.B. Urologe) fahren.

Wenn ein Arzt für eine ambulante Behandlung einen Transport anordnet, kann dies nie einen Notfall darstellen, bzw. kann der RD keinen Notfall abrechnen! Die Vereinbarung mit der Kasse möchte ich sehen, die das möglich macht!

Auch die Leitstelle entscheidet NIE, ob ich einen Notfall abrechnen kann, oder nur einen Transport! Wenn ich "notfallmäßig" von der Lst. zum Einsatz geschickt werde, am Einsatz aber feststelle, es liegt kein Notfall vor, kann ich auch nur einen Krankentransport abrechnen (sonst müsste ich das RD-Protokoll gewaltig manipulieren)!!


MkG.
Christof

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