| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Rettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten | 42 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 349227 | ||
| Datum | 14.07.2006 21:54 MSG-Nr: [ 349227 ] | 15472 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Elsser Genau, wenn der Arzt n Ktw angeordnet hat, wirds schwer was anderes abzurechnen, denn was auf m t-schein steht gilt halt. Jain. Es gibt einige wenige Sonderfälle, wo z.B. eigentlich eine vorherige Genehmigung der Kasse nötig ist. In der Praxis ist das aber nunmal nicht immer möglich. Geschrieben von Sascha Elsser Aber wenns eine Einweisung ohne ärztliche Anordnung ist, dann lässt sich da recht leicht n Rtw draus machen Ja. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|