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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungsdienst: minus 3 Prozent bei Fahrtkosten42 Beiträge
AutorSasc8ha 8E., Michelbach / Baden-Württemberg349225
Datum14.07.2006 21:51      MSG-Nr: [ 349225 ]15544 x gelesen

Genau, wenn der Arzt n Ktw angeordnet hat, wirds schwer was anderes abzurechnen, denn was auf m t-schein steht gilt halt.
Aber wenns eine Einweisung ohne ärztliche Anordnung ist, dann lässt sich da recht leicht n Rtw draus machen



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