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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Bekleidung | 13 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 348515 | |||
Datum | 11.07.2006 15:45 MSG-Nr: [ 348515 ] | 6407 x gelesen | |||
Aber deine Primäreinsätze der Hose hören sich für mich nicht nach "privat" an ... und daher gibts doch die Hosen von der Kommune/Stadt ...! Unterpunkt 1: Verein Unterpunkt 2: Berufliche Tätigkeit Unterpunkt 3: Verein bzw. berufliche Tätigkeit (resp. Weiterbildung) Und zu den sekundären Einsätzen ...hmm...für solche Dinge nehme ich ne alte Jeans oder so ... also irgendwie ist mir die Erklärung nicht ganz schlüssig! Man nehme was man hat. Und da ich die Hosen, welche für die primären Zwecke nicht mehr nutzbar sind auch noch rumliegen habe, nehme ich die. Fürs Wegwerfen sind die meist noch zu gut. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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