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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 348454 | ||
Datum | 11.07.2006 12:13 MSG-Nr: [ 348454 ] | 11754 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Und ich bin heilfroh darüber! Denn wenn man was "darf", dann kann man es auch nur schlecht Ablehnen... ;-) Richtig. Und die Jungs der grünen Fraktion freuen sich wie ein Schnitzel, daß sie endlich den Mist von der Backe haben. Bei uns läuft das regelmäßig so ab, daß sich die Pol nach Unfallaufnahme wieder verzieht und uns die restilichen Sicherungsmaßnahmen bis z.B. die Unfallautos entfernt sind, überlässt. Und nachdem die Abschleppaufträge mittlerweile zentral vergeben werden, kann das schon mal ne Stunde dauern bis der Abschleppfuzzi auftaucht. Viel Spass! Oder wenn eine großräumige Umleitung bei einem LKW-Unfall zu erstellen ist. Toll wenn du dir deswegen die Beine in den Bauch stehen kannst. Nur haben das die Kameraden, die damals bei der Vergabe dieses "Sonderrechts" ganz heiß drauf waren, weil wir jetzt ja endlich dürfen, eigentlich nie überrissen. mkg Werner | ||||
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