News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechte FF bei Absperrmaßnahmen29 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348451
Datum11.07.2006 11:57      MSG-Nr: [ 348451 ]11675 x gelesen

Geschrieben von Michael ArensIn NRW nicht! In NRW dürfen z.b. die Straße voll sperren, oder Sicherungsmaßnahmen durchführen, aber nicht regeln!

Und ich bin heilfroh darüber! Denn wenn man was "darf", dann kann man es auch nur schlecht Ablehnen... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.113


Rechte FF bei Absperrmaßnahmen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt