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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 348446 | ||
Datum | 11.07.2006 11:50 MSG-Nr: [ 348446 ] | 11677 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Zeleny Wir ja!!! ;-) ICh weiß nicht wie oft das Thema schon da war, wöchentlich? Mindestens jedoch monatlich! Zusammengefasst, in Bayern, dürfen auch Feuerwehren verkehrsregelnde Maßnahmen einleiten. In NRW nicht! In NRW dürfen z.b. die Straße voll sperren, oder Sicherungsmaßnahmen durchführen, aber nicht regeln! Gruß Michael Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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