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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | Andi8 G.8, Neusäß / Bayern | 348440 | ||
Datum | 11.07.2006 11:37 MSG-Nr: [ 348440 ] | 11656 x gelesen | ||
Hallo zusammen, verbessert mich wenn ich jetzt falsch liege aber ist es nicht so das nur die FW in Bayern verkehrsregelnde maßnahmen durchführen dürfen?? (Also bei Einsätzen) Also bei uns im Umkreis ist es ganz normal das die FW das auch bei Veranstalltungen (Kirche, Sport....) übernimmt und auch den Verkehr umleiten darf, natürlich nur mit schriftlicher genehmigung der Stadt. Gruß Andi Greger Wie immer meine Meinung | ||||
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