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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Personenbefürderung mit LF ? --> Bus-Schein? | 36 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 348393 | ||
| Datum | 11.07.2006 08:25 MSG-Nr: [ 348393 ] | 11274 x gelesen | ||
Hallo Sebastian! Ich kehre mal zu Deiner Frage zurück! Schaut man mal in die Fahrerlaubnisverordnung löst sich die Sache ganz einfach auf: Für das LF benötigt man zum Führen die Fahrerlaubnisklasse C. Gemäß § 8 FeVO berechtigt die Klasse C zum Fühhren von Kfz über 3500 kg zulässige Gesamtmasse und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. D.h. der Fahrer des LF und weitere 8 Personen dürfen mitfahren, also insgesamt 9 Personen auf dem LF. Somit ist klar, dass Du keine Führerscheinklasse D für das Feuerwehrfahrzeug benötigst und auch keine Außnahmen nötig sind. Ferner werden die Fahrerlaubnisbehörden auch keine Außnahmen zulassen, da auch für die Polizei oder Bundeswehr und Kat-Schutz-Organisationen, HiOs etc. entsprechende Führerscheine obligat sind. MkG Markus Nur wer ankommt, kann helfen. | ||||
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