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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPersonenbefürderung mit LF ? --> Bus-Schein?36 Beiträge
AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin348393
Datum11.07.2006 08:25      MSG-Nr: [ 348393 ]11274 x gelesen

Hallo Sebastian!
Ich kehre mal zu Deiner Frage zurück!
Schaut man mal in die Fahrerlaubnisverordnung löst sich die Sache ganz einfach auf:
Für das LF benötigt man zum Führen die Fahrerlaubnisklasse C.
Gemäß § 8 FeVO berechtigt die Klasse C zum Fühhren von Kfz über 3500 kg zulässige Gesamtmasse und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

D.h. der Fahrer des LF und weitere 8 Personen dürfen mitfahren, also insgesamt 9 Personen auf dem LF.
Somit ist klar, dass Du keine Führerscheinklasse D für das Feuerwehrfahrzeug benötigst und auch keine Außnahmen nötig sind.
Ferner werden die Fahrerlaubnisbehörden auch keine Außnahmen zulassen, da auch für die Polizei oder Bundeswehr und Kat-Schutz-Organisationen, HiOs etc. entsprechende Führerscheine obligat sind.

MkG

Markus


Nur wer ankommt, kann helfen.

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