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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 348390 | ||
Datum | 11.07.2006 07:59 MSG-Nr: [ 348390 ] | 11652 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Häfner Allerdings ist es erheblich schwieriger, wenn der Anforderer die Stadt ist und versucht, mit Kräften von FW und/oder THW ohne genügende Polizeiunterstützung "Verkehr zu regeln"! Was ist dann schwieriger? Für die Regelung des Straßenverkehrs in der Stadt XY ist eigentlich nur einer zuständig: Die Stadt(verwaltung) XY. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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