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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 348389 | ||
Datum | 11.07.2006 07:51 MSG-Nr: [ 348389 ] | 11812 x gelesen | ||
Moin Forum, ich hoffe mal, ich behaupte jetzt nichts falsches, wenn ich die "Rechte" der FW und THW in diesem Falle gleichstelle? Hier im Revier wurde das THW in den letzten Jahren wiederholt zur Absicherung von sportlichen Grossereignissen auf der Strasse herangezogen. Anforderer war jeweils die Polizei. Und hierbei war es Grundsatz, dass wir allerhöchstens motorisierte Verkehrsteilnehmer an den Absperrungen darauf hinweisen durften, dass die Querstrasse gesperrt ist durch die POL. Fahrer mit erhöhtem Diskussionsbedarf wurden an die Kräfte der Polizei verwiesen, bei Bedarf Absperrungen geöffnet und wieder geschlossen. Durch die Leitenden des THW wurde bei Schwierigkeiten SOFORT ein Krad der POL in Bewegung gesetzt. Wir waren eigentlich mehr Auskunftsbüro und Absperrungsöffner. Wir durften nix "regeln" oder selbst aktiv eingreifen. Allerdings ist es erheblich schwieriger, wenn der Anforderer die Stadt ist und versucht, mit Kräften von FW und/oder THW ohne genügende Polizeiunterstützung "Verkehr zu regeln"! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | ||||
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