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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechte FF bei Absperrmaßnahmen29 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW348386
Datum11.07.2006 02:53      MSG-Nr: [ 348386 ]11749 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Paul Bäumer---
Rechte des FA wie im normalen Einsatz, sprich Verhältnismäßigkeit, Eigenschutz geht vor und so weiter...
Wer also die 'Absperrung durchbricht' kann nicht mit Gewalt gestoppt werden. Dazu muss generell die Polizei hinzugezogen werden.


Ist dir der Widerspruch in deiner Aussage bewusst?

Zur Ursprungsfrage:
IMO darf die Feuerwehr lediglich die angeordneten Verkehrszeichen und -Einrichtungen aufstellen. Freundliche Hinweise an diskussionswillige Verkehrsteilnehmer dürften natürlich unkritisch sein...

Gruß,
Henning



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