News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 348370 | ||
Datum | 10.07.2006 23:44 MSG-Nr: [ 348370 ] | 11896 x gelesen | ||
Hallo Jochen, im ursprünglichen Sinne nicht die Aufgabe der Feuerwehren, aber die Kommunen bedienen sich zunehmend ihrer, denn der Polizeieinsatz ist in vielen Fällen kostenpflichtig. Vorher muss aber geklärt sein, ob das betreffende Gebiet/Straße Eigentum/Trägerschaft der Kommune ist. Falls nicht muss die Kommune mit dem Eigentümer sprechen und wenn der zustimmt, kann es vorkommen, dass die Feuerwehr in Amtshilfe die Straße sperrt. Rechte des FA wie im normalen Einsatz, sprich Verhältnismäßigkeit, Eigenschutz geht vor und so weiter... Wer also die 'Absperrung durchbricht' kann nicht mit Gewalt gestoppt werden. Dazu muss generell die Polizei hinzugezogen werden. MkG. Paul | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|