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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Personenbefürderung mit LF ? --> Bus-Schein? | 36 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 348322 | ||
| Datum | 10.07.2006 19:47 MSG-Nr: [ 348322 ] | 11336 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Häfner Schon gut Peter, Nun, wenn du mit der Deutung des Wortes "Sitzplätze" überfordert bist, kann ich dir leider auch nicht helfen. Ich dachte, dass die Sache mit §21 STVO geklärt wäre. Hier habe ich tatsächlich eine ältere Version vorliegen (die übrigens noch vielfach im Internet so veröffentlicht ist), als die von dir zitierte. Ich darf also nicht (mehr) mehr als 9 Personen befördern. Falls ich dies trotzdem mache, verstosse ich zwar gegen §21 STVO, NICHT aber gegen die FEV, da die erforderliche Klasse einzig und allein von der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze und nicht von der Anzahl der tatsächlich beförderten Personen abhängt. FEV: Klasse D: Gruß Peter | ||||
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