News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPersonenbefürderung mit LF ? --> Bus-Schein?36 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY348322
Datum10.07.2006 19:47      MSG-Nr: [ 348322 ]11336 x gelesen

Geschrieben von Jürgen HäfnerSchon gut Peter,

wir machen das jetzt anders:

Du darfst das natürlich!


Nun, wenn du mit der Deutung des Wortes "Sitzplätze" überfordert bist, kann ich dir leider auch nicht helfen.

Ich dachte, dass die Sache mit §21 STVO geklärt wäre. Hier habe ich tatsächlich eine ältere Version vorliegen (die übrigens noch vielfach im Internet so veröffentlicht ist), als die von dir zitierte. Ich darf also nicht (mehr) mehr als 9 Personen befördern. Falls ich dies trotzdem mache, verstosse ich zwar gegen §21 STVO, NICHT aber gegen die FEV, da die erforderliche Klasse einzig und allein von der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze und nicht von der Anzahl der tatsächlich beförderten Personen abhängt.

FEV:
Klasse D:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)


Gruß
Peter



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.202


Personenbefürderung mit LF ? --> Bus-Schein? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt