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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | einsätze | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 347755 | ||
Datum | 08.07.2006 12:53 MSG-Nr: [ 347755 ] | 4419 x gelesen | ||
Geschrieben von lars meyer kann und darf ich in zwei verschiedenen wehren der gemeinde Definiere "aktiv Mitglied bin". Aktiv Mitglied ist für mich ein FM, der der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr angehört. Um diesen Status zu erreichen sehen die Feuerwehrgesetze der Länder unterschiedliche Aufnahmeprocedere vor. So von wegen Antrag, Zustimmung,... Wenn dies gewährleistet ist, kein Problem. Aber nur so mit einer Wehr der Gemeinde A ausrücken der man nicht angehört sondern man Angehöriger der Wehr der Gemeinde B ist ist m.E. ein Problem, da es dann am Dienstverhältnis zu A fehlt. Und da ein FM dienstlich tätig wird, der Dienstherr für den FM haftet,... ist die Begründung eine Dienstverhältnisses m.E. zwingend. Wobei Gemeinde = selbständige politische Einheit. Wer in einem Ortsteil einer Gemeinde bei einer Wehr ist kann natürlich da er der Gemeindefeuerwehr angehört auch in einem anderen Ortsteil mit ausrücken, wenn das intern nach Dienstanweisungen so möglich ist, da das Dienstverhältnis mit der Gemeinde ja grundsätzlich schon besteht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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