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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | als SaZ nach der Bundeswehr zur BF | 24 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 347715 | ||
| Datum | 08.07.2006 08:24 MSG-Nr: [ 347715 ] | 8801 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer - welche anerkannte Berufsausbildung hat ein SaZ? Da hast du freie Auswahl. Da man idR nicht vor dem 18. LJ zur BW eingezogen wird, haben die meisten SaZ schon vor der BW eine Ausbildung abgeschlossen. desweiteren kann er sie im Zuge seiner Ausbildung bei der BW erworben haben oder auch zum Ende der Dienstzeit im Rahmen der berufsfördernden Maßnahmen. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Warum sollte es das geben? Weil der öffentliche Dienst für ehemalige SaZ ein bestimmtes Kontingent an Stellen freihalten muß. Ob das auch bei BF der Fall ist, weiß ich allerdings nicht. Der BW-Abgänger hat dann die Wahl entweder das Entlassungsgeld + Übergangsbezüge einzustreichen oder den sog. Eingliederungschein zu nehmen, der ihm eine solche reservierte Stelle garantiert. Zu meiner Zeit war allerdings die finanzielle Abfindung noch so hoch, dass man sich nach 15-jähriger Dienstzeit locker ein EFH bauen konnte, so dass der Eingliederungsschein nur äußerst selten in Anspruch genommen wurde, v.a. von Leuten, die auf dem freien Arbeitsmarkt ansonsten chancenlos gewesen wären. Da heute die monetäre Abfindung wesentlich geringer ausfällt und auch der Arbeitsmarkt wesentlich schlechter aussieht, als damals, kann ich mir vorstellen, dass der Eingliederungsschein einen wesentlich höheren Stellenwert einnimmt. Gruß Peter | ||||
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