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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347317 | ||
Datum | 06.07.2006 11:04 MSG-Nr: [ 347317 ] | 106942 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Volz Sollte aber die UVV (und dies meine ich nicht nur auf den FW_Haltegurt bezogen), oder eine Dienstanweisung der örtlichen Feuerwehr klar den Einsatz eines Gerätes oder einer Tätigkeit regeln, so werden diese Anweisungen im Falle eines entstehenden Rechtsstreites auf jeden Fall mit berücksichtigt. 1. Es ist aber nicht klar geregelt 2. Weshalb sollte es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen? Geschrieben von Ulrich Volz Wir hatten diesen Fall schon. Da würden mich mal die Details interessieren, weil das garantiert ganz andere Gründe hatte. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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