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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaUmfrage: FW-Haltegurt131 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio347317
Datum06.07.2006 11:04      MSG-Nr: [ 347317 ]106942 x gelesen
Infos:
  • 10.02.17 DIN 14927 Feuerwehr-Haltegurt

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Ulrich VolzSollte aber die UVV (und dies meine ich nicht nur auf den FW_Haltegurt bezogen), oder eine Dienstanweisung der örtlichen Feuerwehr klar den Einsatz eines Gerätes oder einer Tätigkeit regeln, so werden diese Anweisungen im Falle eines entstehenden Rechtsstreites auf jeden Fall mit berücksichtigt.

    1. Es ist aber nicht klar geregelt
    2. Weshalb sollte es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen?

    Geschrieben von Ulrich VolzWir hatten diesen Fall schon.

    Da würden mich mal die Details interessieren, weil das garantiert ganz andere Gründe hatte.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -


    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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