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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8V., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 347313 | ||
Datum | 06.07.2006 10:57 MSG-Nr: [ 347313 ] | 106776 x gelesen | ||
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Hallo Ingo, nun gehen die Beiträge in die richtige Richtung ... Danke , natürlich fühle ich mich angesprochen ... und du kannst mir glauben was wir vor sechs Jahren getan haben ... alle Ausbildungslehrgänge von dem jahrzehnealten Mist befreit. Wobei ich hier ganz klar sagen will, das meine Vorgänger als Ausbilder keine schlechte Arbeit geleistet haben. Wir müssen Ausbildung und Einsatzgeschehen näher zusammenbringen. Wenn wir (wie meine Wehr) einen Teil der A5 betreuen muss man schon klar unterscheiden für welchen Zweck ich meine Ausrüstung einsetze. Aber gerade hier ist doch das Problem. Jeder von uns hat bestimmt genug Einsatzerfahrung und kennt den Teil des Ausrückebereiches seiner Abteilung. Aber jede Abteilung hat andere Schwerpunkte. Sollte in Angehöriger im Einsatz in die Notlage kommen schnell sich selbst zu retten (war bei mir nur einmal der Fall) dann hilft sowieso nur noch rudimentäres Wissen, da der Stress ungeahnte Höhen erreicht. Wir haben bei uns mal einen Test in der Abteilung durchgeführt ... Wer kann unter Stress welchen Knoten binden ... Sieger war der Mastwurf mit drei Sekunden ... da konnte keiner der anderen Knoten (wenn sie den richtig waren) heranreichen ... Und was Selbstretten angeht, egal mit welchem persönlichen Rettungsgerät .... haben wir denn immer eine Chanche irgendwo einen Knoten anzuschlagen ? Da leider unsere Tätigkeit mit so vielen Variablen ausgestattet ist, wird es immer zur Ausführung verschiedene Wege und Möglichkeiten geben. Noch ein Wort zum SGB (ich lasse es mir gerade bei meinem Kunden besorgen) ... Soviel ich weis regelt es den Versicherungsschutz. Sollte aber die UVV (und dies meine ich nicht nur auf den FW_Haltegurt bezogen), oder eine Dienstanweisung der örtlichen Feuerwehr klar den Einsatz eines Gerätes oder einer Tätigkeit regeln, so werden diese Anweisungen im Falle eines entstehenden Rechtsstreites auf jeden Fall mit berücksichtigt. Wir hatten diesen Fall schon. Das war nicht besonders angenehm für den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Deshalb und nur deswegen, mahne ich zur Vorsicht. Denn, bei der Seefahrt und vor Gericht ist man in Gottes Hand. mkg Uli | ||||
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