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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 347297 | ||
Datum | 06.07.2006 10:31 MSG-Nr: [ 347297 ] | 106983 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Christi@n Pannier Ebenso viel bzw. wenig. Wenn das so egal ist, warum verwendest Du das dann oben als Argument? Geschrieben von Christi@n Pannier Der Punkt ist, dass unsere FW-Dienstvorschriften samt der darauf basierenden Ausbildung eine verbotswidrige Verwendung des FW-Haltegurts vorsehen, Quatsch! ;-) Wo steht denn, dass es verboten ist? Der Feuerwehrhaltegurt ist ein für den Feuerwehrdienst zugelassenes und geprüftes Arbeitsgerät. Die Bandschlinge zur schleifenden Personenrettung um den Brustkorb gelegt ist auch nicht dafür ausgelegt und die Steckleiter wird auch weder als Steg, Leiterhebel oder Eisschlitten geprüft und zugelassen. Ich denke ich kann mir die Fortsetzung dafür sparen ... zumal es ja wie Du schreibst "wenn es um den Arsch geht" ohnehin zulässig ist. Gruß Sven | ||||
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