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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Strafgesetzbuch
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaUmfrage: FW-Haltegurt131 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW347297
Datum06.07.2006 10:31      MSG-Nr: [ 347297 ]106983 x gelesen
Infos:
  • 10.02.17 DIN 14927 Feuerwehr-Haltegurt

  • Hi!
    Geschrieben von Christi@n PannierEbenso viel bzw. wenig.
    Der Punkt ist doch einfach folgender: Im Notfall, wenns um den Arsch geht, interessiert es niemanden mit was man sich abseilt (oder nicht), ob das jetzt ein FW-Haltegurt nach DIN 14926, DIN 14927, eine bandschlinge oder eine Klopapierrolle ist. Über UVV (da ist nämlich die zulässige Abweichung von UVVen im Falle der Rettung von Menschenleben!) oder den rechtfertigenden Notstand im StGB auch rechtlich abgedeckt.


    Wenn das so egal ist, warum verwendest Du das dann oben als Argument?

    Geschrieben von Christi@n PannierDer Punkt ist, dass unsere FW-Dienstvorschriften samt der darauf basierenden Ausbildung eine verbotswidrige Verwendung des FW-Haltegurts vorsehen,
    Quatsch! ;-)
    Wo steht denn, dass es verboten ist? Der Feuerwehrhaltegurt ist ein für den Feuerwehrdienst zugelassenes und geprüftes Arbeitsgerät. Die Bandschlinge zur schleifenden Personenrettung um den Brustkorb gelegt ist auch nicht dafür ausgelegt und die Steckleiter wird auch weder als Steg, Leiterhebel oder Eisschlitten geprüft und zugelassen. Ich denke ich kann mir die Fortsetzung dafür sparen ... zumal es ja wie Du schreibst "wenn es um den Arsch geht" ohnehin zulässig ist.

    Gruß
    Sven



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