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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347291 | ||
Datum | 06.07.2006 10:24 MSG-Nr: [ 347291 ] | 106623 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Christian Krupp Das CP das Sozialgesetzbuch, insbesondere das siebte Buch gemeint hat, schrieb er ja schon. Vereinfacht gesagt: Für einen Versicherungsfall ist alleine maßgeblich, ob die Merkmale des Versicherungsfalls i.S. des dritten Abschnitts SGB VII vorliegen und NICHT, warum oder wie es zum Versicherungsfall kam. Wenn man sich im Winter eine Erkältung holt, dann sind die Krankenbehandlungskosten über die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Es interessiert dabei nicht, ob man halbnackt den ganzen Tag durch den Schnee marschiert ist und damit den Versicherungsfall erst herbeigeführt hat. Dieser Gedankenansatz unserer gesetzlichen Sozialversicherung wir vielleicht dann etwas logischer, wenn man sich mit ihrer Geschichte bzw. Entstehung befasst: Es ging und geht darum, für Arbeitnehmer soziale Sicherheit zu schaffen (vor dem damaligen Hintergrund der Industrialisierung und - mehr oder weniger - willkürlicher Ausliefrung des AN gegenüber dem AG). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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