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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaUmfrage: FW-Haltegurt131 Beiträge
AutorChri8sti8an 8K., Klempau / Schleswig-Holstein347288
Datum06.07.2006 10:16      MSG-Nr: [ 347288 ]106820 x gelesen
Infos:
  • 10.02.17 DIN 14927 Feuerwehr-Haltegurt

  • Moin Uli!

    Das CP das Sozialgesetzbuch, insbesondere das siebte Buch gemeint hat, schrieb er ja schon.
    Insbesondere interessant ist daraus natürlich folgende Passage

    Geschrieben von SGB VII §7 Abs. 2
    Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

    Wem das zu schwammig erscheint(soll heißen, wer genau wie ich Laie in juristischen Dingen ist*g*), der sollte dazu einen Kommentar lesen, beispielsweise
    Schmitt, Jochem: SGB VII. Gesetzliche Unfallversicherung, 2. Auflage, Beck Juristischer Verlag, Müchen, 2004


    MkG,
    Christian Krupp
    PS: Dieser Beitrag gibt nur meine eigene und nicht die Meinung der Feuerwehr Klempau wieder.
    Besucht doch mal meine Homepage.

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