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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s B8., Offenau / Baden-Württemberg | 347283 | ||
Datum | 06.07.2006 10:08 MSG-Nr: [ 347283 ] | 106727 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Der Punkt ist doch einfach folgender: Im Notfall, wenns um den Arsch geht, interessiert es niemanden mit was man sich abseilt (oder nicht), ob das jetzt ein FW-Haltegurt nach DIN 14926, DIN 14927, eine bandschlinge oder eine Klopapierrolle ist. Über UVV (da ist nämlich die zulässige Abweichung von UVVen im Falle der Rettung von Menschenleben!) oder den rechtfertigenden Notstand im StGB auch rechtlich abgedeckt. Wie ist das eigentlich wenn man das weiterstrickt (Stichwort "Ausrücken ohne SiTr")....müsste die Organisation (= Feuerwehr) den Einsatzkräften eigentlich nicht ein geeignetes Rettungsmittel für die Selbstrettung zur Verfügung stellen? Sonst wäre ja beispielsweise auch die Argumentation, dass ein regelmäßiges Weglassen des SiTr bzw. Erstausrücken mit Truppfahrzeug in Richtung Organisationsverschulden geht (wird nicht mehr durch UVV-Befreiung bei Menschenrettung abgedeckt), hinfällig. Oder nicht? MkG Matthias | ||||
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