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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347277 | ||
Datum | 06.07.2006 09:53 MSG-Nr: [ 347277 ] | 106846 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Michael Dolega ist denn die Selbstrettung mit der Bandschlinge zulässig? Immerhin handelt es sich hierbei "nur" um ein textiles Verbindungsmittel. Ebenso viel bzw. wenig. Der Punkt ist doch einfach folgender: Im Notfall, wenns um den Arsch geht, interessiert es niemanden mit was man sich abseilt (oder nicht), ob das jetzt ein FW-Haltegurt nach DIN 14926, DIN 14927, eine bandschlinge oder eine Klopapierrolle ist. Über UVV (da ist nämlich die zulässige Abweichung von UVVen im Falle der Rettung von Menschenleben!) oder den rechtfertigenden Notstand im StGB auch rechtlich abgedeckt. Der Punkt ist, dass unsere FW-Dienstvorschriften samt der darauf basierenden Ausbildung eine verbotswidrige Verwendung des FW-Haltegurts vorsehen, d.h. es wird gezielt darauf trainiert einen FW-Haltegurt oder eine bandschlinge für Dinge einzusetzen, für die sie weder vorgesehehn, noch zugelassen sind. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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