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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347272 | ||
Datum | 06.07.2006 09:43 MSG-Nr: [ 347272 ] | 106971 x gelesen | ||
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Hallo Uli, Geschrieben von Ulrich Volz dankr für deinen Hinweis. Das hatte ich ja damit gemeint. Die UVV sieht ja nicht vor immer den Haltegurt zu tragen. Ach ja PA ... auch dort hast du Recht ... wir haben natürlich bei unseren Übungen nicht immer PA auf. Aber es gibt selten eine Übung ohne. Auch hier muss ständig geübt werden. Du kannst mir glauben oder auch nicht. Wenn wieder ein TF-Lehrgang läuft und wir eine Einsatz mit PA üben, wieviel der Träger die Einsatzkurzprüfung vergessen / falsch durchführen. Das glaube ich dir gerne. Ich wollte auch nur damit verdeutlichen, dass nach deiner Argumetation jede denkbare PSA immer getragen werden muß, damit man nicht aus der Übung kommt. Das ist weder sinnvoll, noch ist Sinn und Zweck von PSA. PSA ist - abgesehen vielleicht von Feuerwehrs, wo PSA getragen wird, weil oft sonst gar nichts anders vorhanden ist - kein Selbstzweck, sondern soll eine Person vor einer bestimmten , definierten Gefajr schützen. Ist diese Gefahr nicht vorhanden ist PSA absolut überflüssig. Geschrieben von Ulrich Volz Mir geht es hier nicht darum den FW-Haltegurt als teuflische Sache abzutun. Nur was ich nicht toll finde, wenn hier immer schwarz-weiss gemalt wird. Mir auch nicht. Es ist aber dabei zu beachten, dass gerade beim Feuerwehr-Haltegurt gerne die sachebene verlassen und mit Traditionsargumenten ("das haben wir schon immer so gemacht") gearbeitet wird. Es wird mit der Selbstrettung argumentiert, obwohl diese mit dem Feuerwehr-Haltegurt ganz eindeutig unzulässig ist. Geschrieben von Ulrich Volz Und dazu noch eine Frage ... Was ist für dich das SGB VII --- offizielle Abkürzung im Amtsdeutsch (ich unterstütze gerade eine deutsche Behörde, arbeiten tue ich woanderst ;)) ) bedeutet SGB -> Sozialgesetzbuch. Schreib mir doch bitte was du mit SGB gemeint hast. Sozialgesetz, VII. Buch, Unfallversicherungseinordnungsgesetz. Regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Entgegen landläufiger Meinung, die leider auch immer noch von Ausbildern vertreten wird, ist für das Vorliegen eines Versicherungsfalls alleine maßgeblich, ob eine der Bedingungen des dritten Abschnitts (§§ 7-13) vorliegt, die Frage, ob PSA getragen wurde oder nicht ist völlig unmaßgeblich. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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