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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Kennzeichnungen' von Privat-PKW | 17 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 346445 | ||
Datum | 01.07.2006 21:51 MSG-Nr: [ 346445 ] | 6192 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Erik Hufnagel hier noch mal ein Link dazu : Danke, da ist schon alles gesagt. Und trotz allem nochmal der Hinweis zum mitmeiseln an die "Gelbedachaufsetzerund wieeinegesenktesaudurchdieinnenstattbretterer-Fraktion": Aus der Verwendung des Schildes dürfen keinerlei Sonderrechte/Wegerechte im Straßenverkehr abgeleitet werden; das Schild hat keine Wirkung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Gerade weil das Rasen, über "dunkelgrüne" Ampeln huschen oder mit 70 durch Tempo 30 Zonen flitzen auch keine gute Öffentlichkeitsarbeit für die eigene Feuerwehr ist. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen". "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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