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Vorbeugender Brandschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestbreiten für Rettungswege bei Veranstaltungen im öff. Verkehrsraum3 Beiträge
AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen346404
Datum01.07.2006 17:39      MSG-Nr: [ 346404 ]4059 x gelesen

Hallo Claus,

Geschrieben von Claus Kempa) einen wöchentlich stattfindenden Markt

Das wird das zuständige Ordnungsamt mit dem VB festlegen, zB in der Marktordnung.

Geschrieben von Claus Kempb) um den verbleibenden Verkehrsraum bei Außenbestuhlung einer Gaststätte.

Ebenfalls die Gewerbeabt. des Ordnungsamtes, hier gibts aber ne klare Ansage in den §2,3 DVNBauO oder auch in den §§ 6 und 20 NBauO. Hier kannst es nachlesen.


mkG
Jörg Wißmann

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