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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Kennzeichnungen' von Privat-PKW | 17 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 346377 | ||
Datum | 01.07.2006 15:42 MSG-Nr: [ 346377 ] | 6109 x gelesen | ||
Hallo! Die Frage war ja, "was ist erlaubt" und nicht "was macht Sinn". Was Sinn macht kann ja recht unterschiedlich beurteilt werden, so sind Aufkleber auf dem Auto "Ich bremse auch für Tiere!" ziemlich nutzlos, denn bis ich das Schild lesen kann, bin ich dem schon hinten reingefahren. Genauso "Baby an Bord", soll ich jetzt auf das andere Auto drauf fahren? (Insider wissen von wem die Sprüche sind. ;-) Schildchen kannst Du Dir soviele ins Auto hängen, wie es Deine Sicht nicht beeinträchtigt. Dachaufsetzer NUR UNBELEUCHTET und darauf achten, was da in der Anleitung steht, z.B. zugelassene Geschwindigkeit für den Dachaufseztzer etc. Alles Andere (blinkend, leuchtend, Blaulicht etc.), auch im Fahrzeug, ist verboten. Gruß Sven | ||||
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