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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Kennzeichnungen' von Privat-PKW17 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW346351
Datum01.07.2006 14:52      MSG-Nr: [ 346351 ]6147 x gelesen

...die Frage ist: was willst Du mit dem Schild erreichen?
Erst dann kann man m.E. die Frage korrekt beantworten.

Sicherlich ist es erst einmal nicht verboten, sich ein Schild ins Auto zu hängen
(Wenn`s schee macht... ;-)).

Anders siehts bspw. bei beleuchtetet Dachaufsetzern, etc. aus.


Gruß
ado

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