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RubrikAusbildung zurück
ThemaFunklehrgang26 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen346291
Datum01.07.2006 11:48      MSG-Nr: [ 346291 ]7568 x gelesen

Ich kenne es so, dass wenn Dienstkleidung auf der lehrgangseinberufung steht, alles erlaubt ist, was von der eigenen Feuerwehr ausgegeben oder im Dienst geduldet wird und nicht kontaminiert ist.

Was sicherlich nicht gehen wird ist folgende Kombination:

- weiße Turnschuhe
- rote Socken
- Uniformjacke mit ansonstem freiem Oberkörper
- Haifischzahnkette um den Hals

Hab ich wirklich mal bei einem Teilnehmer eines Grundlehrgangs gesehen.. :(

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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