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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | |||
Thema | Fahrzeuge nur noch auf Kreisebene durch hauptamtliche Kräfte beschaffen? | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346159 | |||
Datum | 30.06.2006 14:36 MSG-Nr: [ 346159 ] | 8120 x gelesen | |||
Ja aber vielleicht hast Du´s bemerkt: Solange die Gemeinden das bezahlen müssen, wird sich daran auch nix einfach so ändern lassen... Ja... leider... Mein Vorschlag wäre ja schon seit langem den Brandschutz gänzlich auf die Landkreise zu übertragen, jedoch unter beibehaltung Finanzierung durch die Städte und Gemeinden (ein Teil der enstehenden Kosten nach Fläche und Einwohnerzahl, den anderen Teil der Kosten per Gebührensatzung, wobei die Städte und Gemeinden die Gebühren der nicht kostenpflichtigen Einsätze innerhalb ihrer Gemarkung übernehmen). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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