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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Lautstärke von Martinshörnern | 26 Beiträge | ||
| Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 346061 | ||
| Datum | 29.06.2006 22:47 MSG-Nr: [ 346061 ] | 9752 x gelesen | ||
Ausschreibungstrick, um zumindest mal die Preise zu erhalten. Signalhorn allgemein anhand technischer Eckdaten ausschreiben und den Bieter das Fabrikat angeben lassen. (Achtung, genaue Bezeichnung fordern). Dies als sog. Normalposition. Damit ist der Forderung nach Neutralität der Ausschreibung gemäß der Verdingungsordnung genüge getan. Das Martin-Horn, mit verbindlicher Angabe des Typs, als sog. Eventualposition zusätzlich ausschreiben. In den Vorbemerkungen ausdrücklich die Wertung der Evtl-Pos. als Vorbehalt einstellen. Und dann hoffen, daß der Preisunterschied zwischen Normalposition und Eventualposition nicht kriegsentscheidend ist und dann bei der Angebotswertung bei allen entsprechend die Eventualposition mitwerten. Funktioniert in der Regel. Zu beachten ist allerdings auch, daß die Anzahl und der wirtschaftliche Umfang der sog. Eventualpositionen nicht zu hoch werden darf. mkg Werner | ||||
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