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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themafremde Feuerwehrleute die im Ort arbeiten mit einbeziehen?35 Beiträge
AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern345969
Datum29.06.2006 11:52      MSG-Nr: [ 345969 ]12416 x gelesen

Ja, es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Bürger vom 18 bis 60. Lebensjahr feuerwehrdienstpflichtig ist (es sei den er ist Polizist, Richter, Behinder oder sonst irgendwie anderweitig verpflichtet bzw. nicht in der Lage.) Allerdings ist das soweit ich weiß, nur möglich wenn es aufgrund von Personalmangel keine freiwillige Feuerwehr gibt. Diese Verpflichtungen erfordern die Aufstellung einer "Pflichtfeuerwehr". Inweiweit sich das nun aber rechtlich unterscheidet usw. hab ich keine Ahnung.



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